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EU-Taxonomie

Der Zweck und die positive Wirkung der EU-Taxonomie

Investoren investieren zunehmend in nachhaltigkeitsbezogene Anlagen. Mit dem Wachstum des ESG-Marktes steigt auch der Wunsch der Investoren nach Standardisierung, Vergleichbarkeit und Transparenz. Die EU-Taxonomie ermöglicht die Allokation von Kapital, um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen, widerstandsfähigen und ressourceneffizienten Wirtschaft zu unterstützen. Insgesamt bietet sie einen Goldstandard" für die Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten und sollte daher auch das Risiko des Greenwashings verringern.

Die RAMFORT GmbH als Investor, investiert selber unter diesen Richtlinien. Auch die durch die Anleihe der RAMFORT GmbH anvertrauten Gelder werden damit unter diesen Kriterien investiert.

Die Nachhaltigkeit von Investments in Immobilien, kann nur bestehen, wenn sie unter dem Aspekt der Zukunftsfähigkeit investiert werden. Zukunftsfähigkeit besteht nur dann, wenn man konsequent den Entwicklungen von ESG und modernen Arbeitswelten Rechnung trägt.

 

EU-Taxonomie bei RAMFORT

Als Finanzinvestor und Inhaber geführtes Unternehmen, fällt die RAMFORT zwar nicht unter den NFRD (Non-Financial Reporting Directive), wir setzten uns aber selber das Ziel der EU-Taxonomie -Verordnung zu entsprechen. Wir sind der Ansicht, dass die Verordnung direkt auf RAMFORT GmbH und der RAMFORT Gruppe (Principal Investments) Investitionsleitsätzen/ESG-Anspruch anwendbar ist und haben daher beschlossen, einen Bericht über die Anpassung der EU-Taxonomie für 2025 zu erstellen.

In der EU-Taxonomie sind technische Prüfkriterien für jede der förderfähigen Aktivitäten aufgeführt. Erfüllt eine Tätigkeit alle technischen Prüfkriterien für einen wesentlichen Beitrag" und keine signifikante Schädigung" (DNSH) und werden die sozialen Mindestvorschriften auf Unternehmensebene eingehalten, kann die förderfähige Tätigkeit als angeglichen betrachtet werden.

 

Soziale Mindestgarantien

Im Rahmen der Einhaltung der sozialen Mindeststandards gemäß der EU-Taxonomie stellt die RAMFORT GmbH sicher, dass wir keine Gesetze oder Vorschriften verletzen, die Folgendes betreffen

• Menschenrechte

• Korruption

• Besteuerung

• Fairer Wettbewerb

Im Jahr 2024 haben wir unsere Richtlinien und Prozesse in Bezug auf die oben genannten vier Aspekte überprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir die Anforderungen an die Safeguards Governance absolut erfüllen.

 


Korruption

Die RAMFORT GmbH Und RAMFORT Gruppe verfügt über klare Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung. Auf Grund der Größe unseres Unternehmens, gibt es nur zwei Ebenen und nur die Geschäftsleitung verantwortet die Einhaltung der Richtlinien. Es gibt keine gemeldeten oder bestätigten Verurteilungen wegen Korruptionsverstößen.

 


Steuern

Die RAMFORT GmbH betrachtet die Steuerpolitik und die Einhaltung von Vorschriften als wichtige Elemente der Aufsicht. Die RAMFORT GmbH beauftragt Berater zum Management von Steuerrisiken und über Steuerverfahren.

Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind dafür verantwortlich, dass die Steuergesetze und -pflichten eingehalten werden. RAMFORT GmbH hat keine bestätigten Verurteilungen wegen Verletzung der Steuergesetze. Externe Prüfer sind verpflichtet, den zuständigen lokalen Behörden Steuerverstöße zu melden, wenn Unregelmäßigkeiten oder Verstöße festgestellt werden.

 


Fairer Wettbewerb

RAMFORT GmbH stellt sicher, dass die Mitarbeiter sich der Bedeutung der Einhaltung der geltenden Wettbewerbsgesetze und -vorschriften bewusst sind, indem sie sicherstellen, dass alle Mitarbeiter unseren Verhaltenskodex lesen, verstehen und unterschreiben. Catella hat keine Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht festgestellt.

 


Menschenrechte

Wie in unserem Verhaltenskodex festgelegt, verpflichten wir uns zur Einhaltung und Unterstützung verschiedener internationaler Erklärungen zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Wir verpflichten uns, im Rahmen unserer Möglichkeiten und in den für uns zutreffenden Bereichen dafür zu sorgen, dass unsere Richtlinien und Prozesse den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den UN-Prinzipien für verantwortungsvolle Investitionen (UNPRI), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und dem UN Global Compact entsprechen.

Um unserer Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte nachzukommen, alten wir die Kenntnis der der aufgeführten Menschen und- Arbeitnehmerrechte für grundlegend. Auf rund unserer Größe und Mitarbeiterzahl, treffen uns diese Themen nur bedingt. Die Sensibilisierung und der verantwortungsvolle Umgang mit Mitmenschen und MITARBEITERN unter diesen Leitlinien ist für uns verpflichtend und selbstverständlich.